„Endlich kein Papier mehr“

Was lange währt, ist endlich gut. Peter Kern, Produktmanager bei der AOK Systems, erläutert im Interview, warum er erleichtert ist. Seit sechs Jahren arbeitet die AOK Systems an der Etablierung der Lösung ImageLink Rechnung. Nun wird sie endlich zum GKV-Standard. Einen großen Anteil daran hat die AOK-Gemeinschaft, die sich auf Initiative der AOK PLUS und der AOK Rheinland/Hamburg quasi im „Interessenverbund ImageLink“ organisiert hat. Bei vielen AOKs ist ImageLink Rechnung in mindestens einem Sachleistungsbereich im Einsatz.
 
Herr Kern, warum ist ImageLink GKV-Standard?
Die Digitalisierung schreitet im deutschen Gesundheitswesen mit Hochdruck voran. Insbesondere in der letzten Zeit wird das auch stark durch die Politik forciert. So sind bspw. die Verbände der Pflegeleistungserbringer durch die „Konzertierte Aktion Pflege“ dazu aufgefordert, bis Mitte 2021 Maßnahmen zur Digitalisierung der Pflegeabrechnung vorzuschlagen. Da passt doch ImageLink ganz vorzüglich vom Timing her! Die direkte Anbindung von Systemen und Datenübertragung über externe Schnittstellen verbindet die Player im Gesundheitsmarkt immer umfassender. So hat der GKV-Spitzenverband beschlossen, ImageLink als offizielle Anlage zum DTA 302 SGB V zu übernehmen.
 
Und das bedeutet?
Jeder Abrechnungsdienstleister und Leistungserbringer kann sich auf die ImageLink-Schnittstellendefinition als nunmehr verbindlichen GKV-Standard innerhalb der GKV verlassen. Da geht es – ganz klar – um Investitionsschutz. ImageLink ergänzt die per DTA (Datenaustausch) eingereichten Abrechnungen und ermöglicht zusätzlich die digitale Anlieferung der rechnungsbegleitenden Urbelege wie Verordnungen, Leistungsnachweise und –bestätigungen etc. Damit werden Rechnungen künftig komplett digital angeliefert. Davon können nicht nur Krankenkassen, sondern auch Krankenkassen-Abrechnungsdienstleister profitieren.
 
Wie funktioniert das?
Das „Papier“ entfällt und wird durch ein um eine qualifizierte elektronische Signatur angereichertes Image ersetzt. Beim DTA 302 SGB V soll die Nutzung optional sein, beim DTA 105 SGB XI steht überdies die verbindliche GKV-weite Nutzung im Raum.
 
Und wer ist Nutznießer?
Kurzum: alle Beteiligten – sowohl der Abrechnungsdienstleister und der Leistungserbringer, die die Verordnungen nicht mehr aufwendig beschriften und an unterschiedlichste Empfängeradressen versenden müssen. Als auch die Krankenkassen, denen die Images von der oscare®-Branchenlösung automatisch den entsprechenden DTA-Rechnungen zugeordnet und im Dialog direkt neben den Rechnungsdaten angezeigt werden. Damit hat der Medienbruch ein Ende, sich zur Rechnung in oscare® erst einmal die passende Papierverordnung suchen zu müssen. Ein schöner Nebeneffekt ist, dass sich auf dem Schreibtisch keine Verordnungsstapel mehr türmen.
 
Welchen Anteil hat der Interessenverbund ImageLink daran?
Sowohl die AOK Rheinland/Hamburg als auch die AOK PLUS haben sich sehr für den Interessenverbund eingesetzt. „Dieser Weg wird kein leichter sein, dieser Weg wird steinig und schwer“... und genauso erging es uns, resümieren Ramona Kühn (AOK Plus) und Christoph Niersmann (AOK Rheinland/Hamburg). „Eigentlich wollten wir ,nur‘ die Rechnungsbearbeitung digital gestalten. Neben der beschriebenen technischen Umstellung schlossen wir Verträge, erarbeiteten wir ein Verfahren zum Umgang mit fehlerhaften Datenlieferungen, setzten die Signaturverifikation zur Qualitätssicherung ein und beleuchteten das Thema Datenschutz intensiv. Nicht zuletzt waren und sind Vereinbarungen zur Entsorgung der eingereichten Papierrechnungen erforderlich. Dazu gehören Ausschreibungen, Anzeigen bei der Aufsichtsbehörde und Vertragsabschlüsse mit den geeigneten Dienstleistern. Jetzt können wir jubeln! Es ist vollbracht – mit dem ersten Abrechnungszentrum opta data sind alle erforderlichen Verträge unterzeichnet, die Technik ist angepasst und die organisatorischen Vorkehrungen bei opta data und uns sind getroffen“, erinnern sich Kühn und Niersmann.
 
Wie geht’s jetzt weiter?
Ab November 2020 bzw. Januar 2021 schickt opta data für die AOK PLUS und AOK Rheinland/Hamburg jeweils rund 1,0 Million Belege ausschließlich digital. Die Bearbeitung der Post, Ablage und Archivierung entfallen und der Weg zum mobilen, pandemiekonformen Arbeiten ist geebnet. „Mit diesem Schritt ist ein wesentlicher Meilenstein unserer länderübergreifenden Arbeitsgruppe erreicht. Sie ist ein Beispiel, wie alle AOKs sehr gut und unbürokratisch arbeiten. Und die nächsten Abrechnungszentren und Leistungserbringer haben wir schon fest im Blick und werden noch im ersten Quartal 2021 starten“, so Kühn und Niersmann.
 
Und was passiert als Nächstes Herr Kern?
Wichtig für alle Beteiligten: Das ImageLink-Verfahren wird als optional einsetzbares Imaging-Verfahren im Sinne einer Anlage 4 zum DTA 302 aufgenommen und auf der Website des GKV-SV veröffentlicht. Das Verfahren kann nur in beiderseitigem Einvernehmen eingesetzt werden. Insofern bleibt das Vorgehen wie gehabt. „Dies bietet die Möglichkeit, dass das Image-Link-Verfahren auch direkt als Abrechnungsergänzung mit in neue Versorgungsverträge aufgenommen werden kann“, wissen Kühn und Niermann.
 
Sie bieten auch an, die Schnittstellen zu zertifizieren?
Nein, das nicht. Über die Zulassung zur Anlieferung per ImageLink-Verfahren entscheiden die Krankenkassen. Als AOK Systems unterstützen wir aber diesen Prozess nach Kräften. So haben wir zusätzlich in einem Nutzerbereich für Dienstleister der Gesundheitsbranche einen „Wegweiser für ImageLink Rechnung“ hinterlegt, der Verantwortlichkeiten regelt und selbsterklärend ist. Wir veröffentlichen dort auch, wer bereits von Kassen zur Anlieferung freigegeben wurde. Perspektivisch möchten wir dort auch die Ansprechpartner interessierter Kassen ausweisen. Voraussetzung für den Zugang zu unserem Nutzerbereich ist die Registrierung.
 
 
Wird ImageLink denn bereits genutzt?
Allerdings. Viele unserer oscare®-Kunden nutzen ImageLink bereits heute auf der Basis von freiwilligen Vereinbarungen mit Abrechnungsdienstleistern und Leistungserbringern. Noch vorteilhafter wird der Einsatz von ImageLink zusammen mit den oscare® Online Services für Leistungserbringer, wie der „Vorabprüfung Versichertenstatus“ oder den Postfachservices „eAvise“ und „eDifferenzenprotokoll“. Absetzungsschreiben der Krankenkassen gelangen damit beispielsweise auf dem gleichen digitalen Weg zurück, wie sie mit dem ImageLink-Verfahren übermittelt wurden. Das schafft Klarheit und Investitionsschutz für alle Beteiligten. Damit sich ImageLink langfristig im Abrechnungsprozess zwischen Leistungserbringern, Abrechnungszentren und Krankenkassen etabliert, wird auch die Verknüpfung zur künftigen E-Verordnung schon heute angestrebt.
 
„Nicht zuletzt schafft ImageLink auch die Voraussetzung, dass die maschinellen Bearbeitungsprozesse angestoßen und genutzt werden können (Stichwort: CR 17555, CR14405 etc.)“, erläutern Kühn und Niersmann.