Highlight aus dem oscare®-Release 5.02

Das MDK-Reformgesetz wurde am 29.11.2019 vom Bundesrat beschlossen und ist in wesentlichen Teilen am 01.01.2020 in Kraft getreten. Es umfasst hauptsächlich organisatorische Änderungen des MDK, hat aber auch weitreichende Änderungen für den Prüfprozess von Krankenhausrechnungen. Für die Prozesse zum Kassenwahlrecht und zur Bestandsführung und Beitragsberechnung von Studierenden und Praktikanten gibt es ebenso Neuerungen. Außerdem werden eine neue Jahresstatistik und quartalsweise Auswertungen zur Überwachung der Prüfquoten bei Krankenhausrechnungen eingeführt.
 
CR 17411 – Änderungen für den Krankenhausprozess
Wesentliche Änderungen des MDK-Reformgesetzes richten sich an den Prozess der Prüfung von Krankenhausrechnungen. Hier gibt es insbesondere Änderungen am Aufrechnungsverbot, geänderte Prüffristen für die Rechnungen und eine Quotierung, wie viele Rechnungen eine Krankenkasse zur Prüfung an den MDK geben darf. Schrittweise werden diese Quoten angepasst. Das hat selbstverständlich Auswirkungen auf den operativen Prozess in oscare®. Im September hat die AOK Systems auf Basis des Gesetzentwurfes gemeinsam mit allen Kunden die Anforderungen zur Änderung der Krankenhausprozesse in oscare® gesammelt und gemeinsam festgelegt, was sehr kurzfristig funktional an Unterstützung verfügbar sein muss. Dabei haben sich wichtige Parameter bis kurz vor dem Jahreswechsel immer wieder geändert. Trotzdem erfolgte in der KW 51 die Auslieferung der Software, sodass sie rechtzeitig zum 01.01.2020 betriebsbereit war. Somit ist die Basis für die Prozessänderungen sichergestellt. In 2020 werden weitere Verbesserungen angeboten, die sich in der Kürze der Zeit nicht umsetzen ließen. Zur gemeinsamen Erarbeitung der neuen Anforderungen für die Prozessunterstützung trafen sich im Januar alle Beteiligten und führten einen Design Thinking Workshop durch. Das MDK-Reformgesetz wird den Bereich des Krankenhausprozesses also noch eine Weile beschäftigen.
 
CR17510 – Einführung einer neuen Jahresstatistik und quartalsweise Auswertungen
Für die Berechnung der Prüfquoten, die Erstellung der bundeseinheitlichen quartalsbezogenen Auswertungen gemäß § 275c Absatz 4 Satz 5 SGB V und die neue jährliche Statistik gemäß § 17c Absatz 6 KHG müssen alle gesetzlichen Krankenkassen die erforderlichen Daten übermitteln. Die erste Datenlieferung ist bereits für den 30. April 2020 geplant, obwohl die Beratungen beim GKV-Spitzenverband im Dezember 2019 noch nicht abgeschlossen waren. Mit dem CR17510 wird die erforderliche oscare®-Software für die Selektion und Übermittlung der Daten an den GKV-Spitzenverband bereitgestellt. Für die fristgerechte Bereitstellung ist eine stufenweise Auslieferung geplant.
 
CR 17504 – Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
Im Fokus stehen die Prozesse der Studierenden und Praktikanten zum Einsatztermin 01.01.2020. So gab es z. T. umfangreiche Anpassungen in oscare® 3.3 PKM infolge der Streichung des 14. Fachsemesters als zeitliche Begrenzung der Krankenversicherung der Studenten, der Änderungen zum Beginn und Ende der Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten, der Änderungen zu den beitragspflichtigen Einnahmen und dem Beitragssatz der Studenten und Praktikanten sowie der Einführung einer Altersgrenze für Praktikanten, die trotz des kurzfristig geänderten Termins zum Inkrafttreten entwickelt und in der 50. Kalenderwoche mit einem Hotfix ausgeliefert werden konnten.
 
Weitere CRs folgen
Zwei weitere große Gesetzesänderungen mit dem Einsatztermin 01.01.2021 werden in Kürze zum Release 5.04 mit den CRs 16168 „Einführung eines Elektronischen Studenten-Meldeverfahren nach § 199a SGB V“ und 17770 „Neues Krankenkassenwahlrecht“ ab 01.01.2021 inkl. eines neuen Meldeverfahrens zwischen den Krankenkassen umgesetzt.