Highlight aus dem oscare®-Release 5.01

CR 16396 – Leistungsmanagement: automatische Krankengeldberechnung – letzter Meilenstein bei Automatisierung des Arbeitsunfähigkeitsfalls erreicht
 
Zielsetzung Digitalisierung
 
Automatisierung ohne Zwischenschritte
Während die Anlage eines Arbeitsunfähigkeitsfalls und die nachfolgenden Schritte bis hin zur Krankengeld-Zahlung in oscare® schon lange automatisiert vorgenommen werden, war zwischendrin stets ein Sachbearbeiter-Eingriff notwendig: wenn es darum ging, die – der Berechnung des Krankengeldes zugrunde liegenden – Entgeltdaten zu prüfen, eine maschinelle Berechnungsart anzulegen und die Berechnung zu starten. CR 16396 sorgt dafür, auch diese Bearbeitungsschritte automatisiert zu erledigen. Somit ist es nun möglich, sogenannte Geradeausfälle von der Anlage bis zum Fallabschluss dunkel zu verarbeiten.

Voraussetzung: Entgeltdaten auf Plausibilität prüfen
Vor der Krankengeldberechnung wird oft auf eine Sichtprüfung durch die Sachbearbeiter gesetzt. Ursache ist die Erfahrung der Kassen, dass vom Arbeitgeber häufig unplausible Daten zur Verfügung gestellt werden. Weil diese Prüfung nun entfallen muss, wurde – ebenfalls im BRFplus-Regelwerk – eine Reihe von zusätzlichen Plausibilitätsprüfungen geschaffen, die dabei helfen sollen, die Automatisierung bei auffälligen Entgeltdaten anzuhalten.

Die oscare® -Komponente
80 Prozent aller Entgeltdaten gehen heutzutage per Datenaustausch bei den Kassen ein. Also wurde zur Umsetzung des CRs ein neues BRFplus-Regelwerk angelegt. Bevor Entgeltdaten in den passenden AU-Fall laufen, wird dort geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt werden, um in eine der sechs Krankengeld-Berechnungsarten umzuwandeln. Meldet der Arbeitgeber zum Beispiel die Arbeitsstunden des Versicherten, ist davon auszugehen, dass es sich um einen Stundenlöhner handelt. Folglich wird im AU-Fall Berechnungsart M2 angelegt, wo jene Berechnungsformeln greifen, die für Stundenlöhner anzuwenden sind. Nach automatisierter Anlage und Prüfung wird „Bemessungsdaten berechnen“ ausgelöst. Nun, nach Berechnung von Brutto- und Netto-Krankengeld sowie aller Beitragsanteile, schließen sich die Automatisierungsfunktionen des Prozesses APD Krankengeld/Auszahlschein an. Vorausgesetzt, einer Krankengeldzahlung steht nichts im Wege.