Highlight aus dem oscare®-Release 4.08

CR 15756 – Ausbau HANA-optimierte Entwicklung im BW
„Best Practice für Apothekendaten“

Als erste oscare® Anwendung ist oscare®-BW bereits bei allen Kunden auf der SAP HANA-Plattform im Einsatz. Damit bietet sich die Möglichkeit, im GKV-Standard von oscare®-BW HANA-optimiert zu entwickeln, was zunehmend z. B. bei Neuentwicklungen oder in ausgewählten Bereichen der Fall ist.

So können die oscare®-Anwender von den damit verbundenen neuen Möglichkeiten und Funktionalitäten von SAP BW on HANA profitieren. Das hat aber auch strategische Gründe: Ein perspektivischer Wechsel auf BW/4HANA wird dadurch unterstützt; die alten Objekttypen wie DSOs und InfoCubes sind dann nicht mehr lauffähig.

Mit dem vorliegenden CR sind die neuen Datenmodellierungsmöglichkeiten konsequent genutzt und das BW-Datenmodell für die Apothekendaten (TP3) radikal verschlankt. Hierfür sind die neuen BW-Objekttypen Advanced DSO (ADSO) und Composite Provider genutzt:

  • Das ADSO vereint im Kern die Funktionen von DSO und InfoCube in einem Objekt.
  • Der CompositeProvider bietet die Möglichkeit, andere InfoProvider per Inner oder Outer Join sowie per Union zu verknüpfen.

Das Reporting und die Analysen erfolgen dann nicht mehr auf den obsolet gewordenen InfoCubes, sondern auf den rein virtuellen Composite-Providern.

Simplifizierung der BW-Objekttypen mit BW/4HANA; Quelle: SAP

Die Vorteile, die sich für den Anwender ergeben, sind:

  • Best Practice/Blaupause für kundeneigene Entwicklungen
  • Abbau von Datenredundanzen (Reduzierung Speicherplatzbedarf)
  • schlankeres und transparenteres Datenmodell
  • optimierte Performance
  • Zukunftssicherheit (auch im Hinblick auf das neue BW/4HANA)

Und übrigens: Das mit diesem CR realisierte Datenmodell ist zusätzlich zum bestehenden Datenmodell implementiert. Alle Eigenentwicklungen sind weiterhin lauffähig und die Kassen entscheiden, ob sie das alte oder neue Datenmodell nutzen wollen.


CR 15977 bis 15979 – Anpassungen für die Anforderungen der DSGVO
Auch für oscare® waren einige mehr oder weniger große Anpassungen erforderlich, um die Rechte der Betroffenen nach der DSGVO zu gewährleisten: Pünktlich zum Stichtag im Mai 2018 ist das realisiert.

CR 15977 – Bereitstellung der Daten für eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO
Nicht erst seit der DSGVO hat der Versicherte das Recht, über alle gespeicherten Sozialdaten Auskunft zu erhalten. Der Versicherte erhält nun das umfassende Recht, dies auch in schriftlicher bzw. digitaler Form zu erhalten.

Einfache Selektion und große Auswirkung
Zu der Anforderung der Daten, die dem Versicherten eine schriftliche Auskunft zur Verfügung stellt, sind verschiedene Absprünge in dem täglichen Umgang mit oscare® realisiert. In dem Modul PKM ist in der Bestandsübersicht über die Schaltfläche „Briefe“ oder aus dem Register Druckjournal (für PKM und BP) heraus die Anforderung der Auskunft möglich.

Bestandsübersicht in PKM
Register „Druckjournal“ in PKM und BP

Über diese Schaltflächen wird in die eigentliche Selektionsmaske für den Versicherten gewechselt. Neben der Eingabe des Beauskunftungszeitraums – ohne Einschränkung wird der gesamte Versicherungsverlauf mit allen vorhandenen Daten für den Versicherten zur Verfügung gestellt – weitere Auswahlmöglichkeiten sind möglich:

  • Ausgabe auch von stornierten Daten
  • Manuelles Übersteuern des verantwortlichen Sachbearbeiters
  • Auswahl aller oder einzelner oscare® Komponenten, die die Daten bereitstellen sollen
Selektionsbild für die Beauskunftung

Da die Schreiben sehr umfangreich sein können und der Datenstrom technisch sehr mächtig ist, kann diese schriftliche Auskunft nur im Batchverfahren für den Versicherten erstellt werden.
Der von oscare® bereitgestellte Datenstrom beinhaltet sämtliche Daten der Fachkomponenten ohne Einschränkung. Die Nutzung der Inhalte des Datenstroms im XML-Format und der Aufbau der Korrespondenzen sind individuell anpassbar.

CR 15978 – Löschen von personenbezogenen Daten auf Antrag Art. 17 DSGVO
In oscare® liegen für alle Löschprozesse sogenannte Archivierungsobjekte (über 100 verschiedene Objekte für die Datenlöschung) bereit, die über den Weg der Archivierung das Löschen im Archiv vollziehen. Dies geschieht in der Regel nicht versichertenbezogen, sondern über den gesamten oscare® Bestand mit den jeweiligen Löschfristen, die im Customizing hinterlegt werden können.

Wenn im Einzelfall Versicherte den Antrag auf Datenlöschung stellen, dann ist auch der Einsatz dieser Archivierungsobjekte möglich. Dazu werden die Selektion und das Customizing so gewählt, dass nur dieser eine Versicherte oder nur ein bestimmter Fall vom Archivierungsobjekt Berücksichtigung findet.

Da das fachliche und technische Vorgehen recht unterschiedlich sein kann und der Eingriff in die Datenhaltung immer Risiken mit sich bringt, bieten wir eine Unterstützung bei der Einzelfalllöschung an.

CR 15979 – Einschränkung der Verarbeitung auf Antrag des Versicherten nach Art. 18 DSGVO
Zur Umsetzung dieser Anforderung stellen wir eine neue Berechtigungsgruppe „PAUS“ für ausgeschiedene Mitglieder bereit. Das ausgeschiedene Mitglied hat das Recht, dass die Sicht auf die gespeicherten und ggf. über Jahre aufzubewahrenden Daten eingeschränkt wird. Dies kann nur auf Antrag geschehen und ist in oscare® kein maschineller Prozess.

Mit dem Merkmal am Versicherten werden dem Sachbearbeiter keine Daten mehr zur Verfügung gestellt. Auch eine globale Suche im Versichertenverzeichnis gibt keine Sozialdaten preis. Dies ist nur über eine besondere Berechtigung möglich, die im Unternehmen nur temporär besonderen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. In den Tagesverarbeitungen finden auch solche geschützten/gesperrten Geschäftspartner weiterhin Berücksichtigung. Auch die Erzeugung von Schreiben lässt sich realisieren, wenn sich rückwirkend bspw. Beitragserstattungen ergeben sollten. Weiterhin hat der Versicherte das Recht auf Information, bei Beendigung des Merkmals. Darauf ist unbedingt zu achten.