Beitragsstabilisierungsgesetz - Reformbedarf bleibt bestehen

Noch vor der Sommerpause wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Das Gesetz regelt tiefgreifende Änderungen im Gesundheitswesen und zielt darauf ab, die stark steigenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu begrenzen und die Beiträge für Versicherte und Arbeitgeber zu stabilisieren. Langfristig sind jedoch grundlegende Reformen erforderlich.
Spannender als jeder Tatort ging die letzte Sitzungswoche des Deutschen Bundestages vor der parlamentarischen Sommerpause zu Ende. Mehrere Hürden zum Trotz wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat beschlossen. Mit dem Gesetz hat der Gesetzgeber wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und einen weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge zu begrenzen. Ziel des Gesetzes ist es, die Ausgabenentwicklung stärker an die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen anzupassen und gleichzeitig die Versorgung der Versicherten langfristig zu sichern. Das zum 1. Januar 2027 in Kraft tretende Gesetz sieht Ausgabenbremsen, höhere Bundeszuschüsse, Leistungskürzungen sowie einnahmenseitige Belastungen für Pharmaunternehmen und Gutverdiener – durch die einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro – vor.
Änderungen bei der Familienversicherung
Nachdem zuletzt bekannt wurde, dass die Ausgaben der GKV deutlicher gestiegen sind als zunächst erwartet, musste das Finanzvolumen des GKV-Sparpakets kurzfristig um weitere 2,5 Milliarden Euro aufgestockt werden. Die 60 Änderungsanträge bringen einerseits leichte Entlastungen für die Beitragszahlenden. So werden die Zuzahlungen für Arznei- und Hilfsmittel nur einmalig erhöht, statt sie zusätzlich noch regelmäßig anzupassen. Bei der Neuregelung für die Familienversicherung wurde die Altersgrenze für Kinder erhöht. Nun müssen mitversicherte Partner erst ab einem Lebensalter des Kindes von zwölf Jahren Beiträge zahlen.
Entlastungsvolumen steigt auf 18,8 Milliarden Euro
Auf der anderen Seite beteiligen sich die Pharmaindustrie und der Bund nun stärker als bisher an der Konsolidierung. Die Pharmaindustrie wird zunächst mit einem erhöhten Herstellerrabatt von 15,5 Prozent in die Verantwortung genommen. Mittel- bis langfristig wird sie aber mit dieser Regelung im Vergleich zum Gesetzentwurf entlastet, da die zunächst vorgesehene Dynamisierung des Abschlags entfallen ist. Außerdem wurden von der Regierungskoalition per Entschließungsantrag bereits weitere Ausnahmeregelungen beim Herstellerrabatt zugesagt. Und der Bundeszuschuss wird zwar gekürzt, aber nicht so stark wie zunächst geplant. Auch wird sich der Bund mit jährlich 750 Millionen Euro mehr als zuvor etwas mehr an den Kosten für Grundsicherungsempfänger beteiligen. Dank der zusätzlichen Maßnahmen umfasst das Gesetz statt 16,3 Milliarden Euro nun ein Entlastungsvolumen für die GKV von 18,8 Milliarden Euro für das Jahr 2027 und 25,3 Milliarden Euro für 2028. Schon ab dem Jahr 2029 reichen die Maßnahmen aus dem Gesetz aber nicht mehr aus, um den Zusatzbeitragssatz bei 2,9 Prozent zu halten.
Strukturelle Probleme müssen gelöst werden
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, begrüßt die Richtung der Reform: „Dieses Gesetz ist dringlich, aber nicht nachhaltig. Am Einstieg in eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik führt kein Weg vorbei.“ Nur wenn die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben fair geregelt und Effizienzpotenziale konsequent genutzt würden, könnten Versicherte dauerhaft vor steigenden Beiträgen geschützt werden, erklärte die Chefin des AOK-Bundesverbands. Auch der GKV-Spitzenverband bewertet das Gesetz grundsätzlich als einen "Schritt in die richtige Richtung", warnt aber, dass strukturelle Probleme ungelöst bleiben. Nach Einschätzung des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen können die vorgesehenen Maßnahmen kurzfristig dazu beitragen, die Beitragsentwicklung zu dämpfen. Langfristig seien jedoch grundlegende Reformen erforderlich, um den demografischen Wandel, steigende Leistungsausgaben und versicherungsfremde Leistungen nachhaltig zu finanzieren.
