Apps auf Rezept

Monika Klein, Produktmanagerin bei der AOK Systems
Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) begründet einen Anspruch auf die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen. Und die „Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung“ (DiGAV) legt fest, woran künftig der Nutzen der „Apps auf Rezept“ gemessen werden soll. Dazu gehören Funktionstauglichkeit, Sicherheit, Qualität, Datenschutz und -sicherheit und ein positiver Versorgungseffekt. Um die Kosten für solche Apps zu erstatten, sind bei Krankenkassen vollkommen neue IT-Prozesse nötig. Monika Klein, Produktmanagerin bei der AOK Systems, erklärt, wie das funktionieren soll und wo die besonderen Herausforderungen lauern.
 
Zukünftig können Apps mit einem medizinischen Nutzen verschrieben werden. Ist das gut?
Ja, und das wird auch eine Auswirkung auf weitere Prozesse in der GKV haben. Die Digitalisierung schreitet voran.
 
Wie bekommt man so eine App verschrieben?
Wie andere Leistungen auch wird sie vom Arzt verschrieben. Etwa eine App, in die jeden Tag der Zuckerwert, das Gewicht und was man gegessen hat, eingegeben wird. Der Arzt stellt dazu eine Verordnung aus. Diese wird bei der Krankenkasse, etwa mit einer mobilen App, zur Genehmigung eingereicht. Und dann wird es aus IT-Sicht interessant.
 
Warum?
Mit der Genehmigung erhält der Versicherte einen Rezeptcode, etwa so wie ein Gutscheincode oder Voucher. Die verschriebene App lädt man sich dann in seinem jeweiligen App-Store runter. Aber anstatt zu bezahlen, besteht die Möglichkeit, den Rezeptcode einzugeben.
 
Und wie kommt der Hersteller der App an sein Geld?
Der Rezeptcode ist codiert. Darin sind die Informationen enthalten, wer der Kostenträger ist, was es für eine App ist und wie lange die Verordnungsdauer ist. Gleichzeitig kann der Hersteller mit diesem Rezeptcode auf digitalem Weg die Rechnungsstellung an die Krankenkasse veranlassen.
 
Wie sicher ist dieser Abrechnungsprozess im Hinblick auf personenbezogene Daten?
Sehr sicher, da die Richtlinie, die den Abrechnungsprozess regelt, klare Vorgaben für deren Umsetzung macht. Alle Informationen im gesamten Prozess sind codiert beziehungsweise verschlüsselt. Alle Datenschutzkriterien sind berücksichtigt.
 
Neu ist auch, dass diese Leistungen über eine Online-Schnittstelle abgerechnet werden.
Genau, das ist etwas vollkommen Neues, was es bisher in der GKV so nicht gibt.
Die Abrechnung der Leistung erfolgt direkt zwischen den Herstellern der App und den Krankenkassen. Originalbelege wie zum Beispiel die Verordnung sind dabei nicht erforderlich.
 
Und wie entsteht der Rezeptcode?
 
Vor allem sicher: der Rezeptcode
Hier kommt oscare® ins Spiel. Es wird dort eine neue Funktion geben, die diesen Rezeptcode generiert und verwaltet. Im oscare®-Leistungsmanagement kann diese neue Komponente aufgerufen und der Rezeptcode erzeugt werden. Damit können die Prozesse zur Verordnung, Genehmigungen und Abrechnungen von digitalen Gesundheitsanwendungen realisiert werden.
 
Was ist die größte Herausforderung dabei?
Die Entwicklung der Online-Schnittstelle zum Generieren und Abrufen des Rezeptcodes und im zweiten Schritt zur Prüfung und Abrechnung dieser Leistungen anhand dieses Rezeptcodes. Das sind vollkommen neue Prozesse, die wir in dieser Art für eine gesetzliche Krankenkasse noch nicht kennen.
 
Wie weit ist die AOK Systems damit?
Wir sind mit der Entwicklung gestartet – aber noch nicht fertig, da die notwendigen Regelungen gerade jetzt entstehen.
 
Gibt es denn schon erste Apps, die verordnet werden können?
Nein, diese müssen erst einmal über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen werden. Danach sind sie in einem Verzeichnis nach Paragraf 139e SGB V aufgelistet. Dieser Prozess ist jedoch auch gerade erst gestartet. Angeblich sind aber bereits 15 Anbieter im Beantragungsverfahren.
 
Wie schnell wünschen sich Ihre Kunden diese neue Schnittstelle in oscare®?
Sehr schnell, der Bedarf ist groß. Aber die Programmierung ist herausfordernd und braucht eine gewisse Zeit.
 
Zurück zur Schnittstelle: Muss die nur einmal entwickelt werden oder braucht man in Zukunft mehrere für verschiedene Arten von digitalen Verordnungen?
Die Hoffnung ist, dass die Schnittstelle, so wie sie jetzt gemäß der besonderen Richtlinie zur Abrechnung von digitalen Gesundheitsanwendungen konzipiert ist, das alles abdeckt. Updates sind natürlich die Regel.
 
Und was besagt die besondere Richtlinie zur Abrechnung von digitalen Gesundheitsanwendungen?
 
Neuer Prozess für die Leistungsabrechnung
Diese Richtlinie regelt zum Beispiel, dass für die eigentlichen Rechnungsinformationen der Europastandard „XRechnung“ zu nutzen ist. Dies ist ein Industriestandard, der für eine Nutzung im Abrechnungsprozess gesetzlicher Leistungen erstmals verwendet werden soll.
 
Wie sieht es bei den Herstellern aus?
Die Hersteller bekommen die Richtlinien nach dem Genehmigungsprozess vorgelegt und ich bin gespannt, wie dort darauf reagiert wird und wie schnell dort die Umsetzung erfolgen kann. Vor allem die GKV-spezifischen Regelungen zur Datenverschlüsselung wird sie vermutlich vor Herausforderungen stellen. Das vorgeschriebene KKS-Verfahren zur Verschlüsselung kennen klassische Softwarehersteller, die bisher nicht im GKV-Umfeld tätig waren, so nicht.
 
Was ist das und welche Auswirkung hat das auf die API-Schnittstelle?
Das Krankenkassenkommunikationssystem (KKS) ist ein Standardverfahren zum Datenaustausch von Arbeitgebern und Leistungserbringern mit der Sozialversicherung. Es handelt sich um einen logischen Standard, der beschreibt, in welcher Weise Auftrags- und Nutzdaten verschlüsselt und signiert werden. Eine Auswirkung auf die Schnittstelle selbst ergibt sich dadurch nicht, nur auf den Zeitraum, wann Lösungen dafür bereitgestellt werden.
 
In die Zukunft gedacht: Und letztendlich wäre es dann am einfachsten, wenn der Rezeptcode in der ePA hinterlegt ist.
Ganz genau, das wäre dann der nächste logische Schritt in Sachen Digitalisierung.
 
Zur Person
Monika Klein startete 1983 bei der AOK Wetteraukreis mit der Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten. 1992 wechselte sie als Anwendungsberaterin im Bereich der Informationstechnologie für AU und Zahlfall zum AOK-Landesverband Hessen, aus dem ein Jahr später die AOK Hessen wurde. Ab 1997 erfolgte die projekthafte Überführung in die ARGE Mitte, dem Vorgänger der ITSCare. Dort hatte sie die Leitung der Anwendungsberatung Leistungen inne und war ab 2001 KAM für die AOK Hessen. 2003 wechselte sie zur AOK Systems ins Releasemanagement. Seit 2007 ist sie dort Produktmanagerin für Leistungsmanagement.